Seine Frau hatte ihn verlassen, weil er ihr gegenüber gewalttätig war. Als sie sich zur Übergabe eines der Kinder trafen, tötete er sie. Das OLG Köln hat dem Gewalttäter aus dem Rheinland auch zwei Jahre nach der Tat nun für weitere dreieinhalb Jahre jeden Kontakt zu seinen Kindern untersagt.
Mehr lesenFür die Auflage, während des Umgangs mit den Kindern nicht zu rauchen, gibt es ohne konkrete Kindeswohlgefährdung keine gesetzliche Grundlage, beschloss das OLG. Da müsse schon der Gesetzgeber ran, wenn er die Kinder vor den rauchenden Eltern schützen wolle.
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