Dienstag, 12.4.2022
Umdeutung eines Rechtsbehelfs nur bei fristgemäßem Antrag

Greift man eine gerichtliche Entscheidung mit einem falschen Rechtsbehelf an, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, den Schriftsatz in das statthafte Rechtsmittel umzudeuten. Der Bundesgerichtshof lehnte die Interpretation einer "Berufung" als Antrag auf Zulassung der Berufung jedoch in einem Fall ab, in dem der Schriftsatz erst nach Ablauf der Rechtsmittelfrist einging.

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