Wer mit einem E-Scooter fährt, obwohl er absolut fahruntüchtig ist, verliert seine Fahrerlaubnis. Es greife die Regelvermutung des § 69 StGB, so das OLG Braunschweig. Hiervon sei weder allein aufgrund der Art des Kfz abzuweichen, noch sei diese als stets mildernd zu berücksichtigen.
Mehr lesenFür die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) sind mindestens zwei deutlich voneinander abgrenzbare Trunkenheitsfahrten erforderlich. Das Aussteigen nach einem Parkunfall reicht laut BVerwG nicht für eine Zäsur, die das anschließende Weiterfahren zu einer neuen Fahrt macht.
Mehr lesenBei einer Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter ist die Fahrerlaubnis in der Regel zu entziehen, weil die Regelvermutung für die Fahruneignung des § 69 Abs. 2 Nr. 2 StGB greift. Laut Oberlandesgericht Frankfurt am Main kann zur Widerlegung der Regelvermutung nicht geltend gemacht werden, es handele sich um ein Elektrokleinstfahrzeug. Auch das Argument eines angeblich geringeren Gefährdungspotentials gegenüber einem Auto überzeuge nicht.
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