Montag, 4.12.2023
Urteil zu Amokfahrt in Trier hat überwiegend keinen Bestand

Bei einer Amokfahrt durch Trier waren im Dezember 2020 fünf Menschen getötet und 14 weitere verletzt worden. Der BGH hat jetzt auf Revision des Fahrers entschieden, das LG habe nicht ordnungsgemäß begründet, dass der Mann im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit gehandelt hat. Damit seien die Entscheidungen über die Rechtsfolgen aufzuheben.

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