Montag, 4.12.2023
Urteil zu Amokfahrt in Trier hat überwiegend keinen Bestand

Bei einer Amokfahrt durch Trier waren im Dezember 2020 fünf Menschen getötet und 14 weitere verletzt worden. Der BGH hat jetzt auf Revision des Fahrers entschieden, das LG habe nicht ordnungsgemäß begründet, dass der Mann im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit gehandelt hat. Damit seien die Entscheidungen über die Rechtsfolgen aufzuheben.

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Freitag, 21.4.2023
Fahrer kommt nach Todesfahrt auf dem Kurfürstendamm in die Psychiatrie

Nach der Todesfahrt eines 30-Jährigen hat das Landgericht Berlin am Freitag die unbefristete Unterbringung des Mannes in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Der Beschuldigte war nach Überzeugung der Kammer am 08.06.2022 mit seinem Pkw von der Fahrbahn des Kurfürstendamms in Berlin-Charlottenburg auf den Gehweg gewechselt, um eine unbestimmte Zahl von Menschen zu verletzen.

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Dienstag, 16.8.2022
Lebenslange Haft und Psychiatrie für Trierer Amokfahrer

Im Prozess um die Amokfahrt in Trier mit fünf Toten ist der Angeklagte wegen mehrfachen Mordes und versuchten Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Trier befand am 16.08.2022 zudem die besondere Schwere der Schuld und ordnete die Unterbringung des Mannes in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus an. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 52-Jährige am 01.12.2020 mit seinem Geländewagen durch die Fußgängerzone raste, um möglichst viele Menschen zu töten oder zu verletzen.

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Dienstag, 1.2.2022
Berliner Amokfahrer kommt in die Psychiatrie

Das Landgericht Berlin hat am 31.01.2022 im Prozess um die Amokfahrt auf der Berliner Stadtautobahn im Sommer 2020 die Unterbringung des 31-jährigen Beschuldigten Sarmad A. in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet und ihm die Fahrerlaubnis entzogen. Obwohl der Angeklagte in Tötungsabsicht unter “Allahu akbar“ auf mehrere Motorräder aufgefahren sei, handele es sich bei den Mordversuchen nicht um einen islamistischen Anschlag, betonte die Kammer.

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Donnerstag, 16.12.2021
Lebenslange Haft für Amokfahrer von Volkmarsen

Im Prozess um die Amokfahrt in den Rosenmontagszug im nordhessischen Volkmarsen im Jahr 2020 ist der Angeklagte zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Kassel sprach den heute 31-Jährigen am 16.12.2021 wegen 88-fachen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und in einem Fall wegen versuchten Mordes sowie gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr schuldig.

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