Donnerstag, 5.5.2022
Kein Transportkostenvorschuss für Käufer bei angebotener Abholung

Ein taugliches Nacherfüllungsverlangen des Käufers setzt die Zurverfügungstellung der Kaufsache am Erfüllungsort der Nacherfüllung voraus. Der Bundesgerichtshof bestätigt, dass der Käufer für etwaige Transportkosten grundsätzlich einen Vorschuss verlangen kann. Ihm stehe hingegen kein derartiger Anspruch zu, wenn der Verkäufer die Abholung unentgeltlich anbiete und die Kaufsache zum Erfüllungsort bringen wolle.

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