Donnerstag, 28.7.2022
Keine Abänderung des Versorgungsausgleichs ohne Vorteil

Eine Abänderung des Wertausgleichs bei einer Scheidung ist auch dann möglich, wenn durch sie für eine bereits bestehende Anwartschaft eine Wartezeit erfüllt wird. Das ist dem Bundesgerichtshof zufolge aber nicht der Fall, wenn sich das gesetzliche Anrecht allein aus dem Versorgungsausgleich ergibt. Dann sei der Einstieg in das Abänderungsverfahren zu versagen.

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