Die Ticketbörse Viagogo muss die Identität von gewerblichen Händlern offenlegen. Das hat das Oberlandesgericht München entschieden (Az.: 29 U 3556/19), wie die bayerische Verbraucherzentrale heute mitteilt. Sie hatte gegen die Plattform geklagt. "Wir begrüßen die Entscheidung. Verbraucherinnen und Verbraucher wissen in diesen Fällen, mit wem sie Verträge abschließen. Allerdings hätten wir uns gewünscht, dass auch Auskunft erteilt werden muss, wenn Privatpersonen ihre Tickets verkaufen", sagt Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern.
Mehr lesenWiesn-Wirte haben in ihrem Kampf gegen Zweitverkäufe von Tischreservierungen einen Etappensieg erzielt. Das Landgericht München I untersagte gestern einer Agentur, Tickets für die Zelte Augustiner, Bräurosl und Hofbräu zu verkaufen. Die Wirte hatten Einstweilige Verfügungen gegen die Agentur erwirkt. Diese legte Widerspruch ein. Nun bestätigte die auf Wettbewerbssachen spezialisierte Vierte Kammer für Handelssachen die Einstweiligen Verfügungen.
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