Dienstag, 5.4.2022
LG München I verbietet Zweitverkauf von Wiesn-Reservierungen

Wiesn-Wirte haben in ihrem Kampf gegen Zweitverkäufe von Tischreservierungen einen Etappensieg erzielt. Das Landgericht München I untersagte gestern einer Agentur, Tickets für die Zelte Augustiner, Bräurosl und Hofbräu zu verkaufen. Die Wirte hatten Einstweilige Verfügungen gegen die Agentur erwirkt. Diese legte Widerspruch ein. Nun bestätigte die auf Wettbewerbssachen spezialisierte Vierte Kammer für Handelssachen die Einstweiligen Verfügungen.

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