Mittwoch, 5.1.2022
"Testamentum mysticum" wegen unzulässiger Bezugnahme auf Anlage

Eine Person wird nicht Erbe, wenn sich ihre Identität nicht aus dem eigenhändigen Testament ergibt und nur unter Bezugnahme auf eine formnichtige Anlage ermittelt werden kann. Der Bundesgerichtshof hat eine beigefügte Liste der Erben als formunwirksam eingestuft, da sie zwar unterzeichnet, aber maschinengeschrieben war. Dadurch handle es sich hier um ein sogenanntes "testamentum mysticum".

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Montag, 3.5.2021
Nur Beratungsgebühr für Ausarbeitung eines Testamentsentwurfs
Will ein Rechtsanwalt eine höhere Vergütung für die Erarbeitung eines Testamentsentwurfs erhalten, muss er eine Vereinbarung darüber schließen. Der Bundesgerichtshof hat den Anspruch auf eine Geschäftsgebühr verneint, weil der Entwurf weder nach außen gerichtet war noch einen Vertrag darstellte. Mehr lesen
Donnerstag, 11.3.2021
Konkludente Rechtswahl bei Ehegattentestament

Maßstab für die Bestimmung, ob konkludent für ein Testament das Recht eines bestimmten Landes gewählt wurde, ist allein das Unionsrecht. Insofern kommt es laut Bundesgerichtshof bei der Zuordnung eines Berliner Testaments einer Deutschen und ihres österreichischen Ehemanns nicht auf die strengeren deutschen Auslegungsregeln an. Für eine konkludente Wahl deutschen Rechts nach EU-Recht sprächen die verwendeten deutschen Fachbegriffe und Rechtsinstitute.

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Freitag, 25.9.2020
Änderungen eines Testaments müssen immer unterschrieben werden

Zwar können Änderungen eines Testaments grundsätzlich auch auf der Kopie des eigenhändig geschriebenen und unterschriebenen Testaments vorgenommen werden. Voraussetzung ist dabei allerdings, dass auch die Änderungen mit einer Unterschrift des Erblassers versehen sind. Das hat das Oberlandesgericht Köln mit Beschluss vom 22.07.2020 klargestellt. Nicht auszuschließen sei ansonsten, dass es sich lediglich um einen Entwurf handelt.

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Freitag, 4.9.2020
Verschwiegenheit des Notars im Erbfall

Erfährt ein gesetzlicher Erbe bei der Testamentseröffnung, dass er enterbt worden ist, kann er die beim Notar verwahrte Kopie der letztwilligen Verfügung einsehen. Die Notarkammer hat den Notar insoweit von der Verschwiegenheitspflicht zu befreien. Das hat der Bundesgerichtshof am 20.07.2020 entschieden.

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Dienstag, 26.5.2020
Testamentswiderruf durch Zerreißen eines von zwei Originalen möglich

Reicht es für einen Testamentswiderruf, wenn nur eines von zwei vorhandenen Originalen vernichtet wird? Nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 22.04.2020 tut es das, wenn der Aufhebungswille des Erblassers eindeutig feststeht. So lag es hier: Die Erblasserin hatte ihre Haushälterin zur Alleinerbin bestimmt, dies aber nach einem Vertrauensmissbrauch bereut und eines der Originale des Testaments zerrissen.

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