Der Elektroautobauer Tesla darf seine Ladestationen in Deutschland zunächst weiter betreiben. Das Landgericht Frankfurt am Main wies einen Eilantrag des Münchner Unternehmens Wirelane gegen die Aufstellung und Weitergabe der Geräte zurück, wie eine Justizsprecherin gestern mitteilte. Die Wirelane GmbH, die selbst Ladesäulen aufstellt, hatte insbesondere moniert, die sogenannten Tesla-Supercharger seien nicht geeicht. Der Kunde erfahre so nicht, wieviel Strom er beispielsweise in seinem Urlaubshotel erhalten hat. Die Hotels nähmen dafür häufig eine Pauschale.
Mehr lesenDer Elektroautobauer Tesla hat weiteren rechtlichen Ärger wegen seiner unter Namen wie "Autopilot" und "Full Self-Driving" vermarkteten Fahrassistenzprogramme. Eine US-Kanzlei reichte nun Klage im Auftrag eines Tesla-Besitzers ein, der dem Unternehmen von Tech-Milliardär Elon Musk irreführende Werbeversprechen vorwirft. Tesla habe die Öffentlichkeit beim Bewerben der Programme getäuscht, heißt es in der Klage. Eine Stellungnahme von Tesla dazu lag zunächst nicht vor.
Mehr lesenDer Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) wirft dem E-Auto-Hersteller Tesla irreführende Werbung zu CO2-Emissionen und mangelnde Aufklärung der Käufer beim Datenschutz vor. Der Verband hat den Konzern deshalb vor dem Landgericht Berlin verklagt, wie er gestern mitteilte. Das Gericht bestätigte den Eingang der Klage (Az.: 52 O 242/22). Von Tesla gab es zunächst keine Reaktion.
Mehr lesenIm Streit um Umweltprämien für hochpreisige Elektroautos hat das US-Unternehmen Tesla am Mittwoch vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main eine Niederlage erlitten. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hatte das Modell Tesla S im Herbst 2017 für einige Wochen von der Liste förderfähiger Autos gestrichen. Tesla sei dadurch kein Schaden entstanden, so das Gericht.
Mehr lesenDas Landgericht München I hat am 14.07.2020 einer Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. vollumfänglich stattgegeben, mit der sich diese gegen bestimmte Werbeaussagen der beklagten Tesla Germany GmbH wendet. Als irreführend für Verbraucher sah das Gericht die Bezeichnung des Fahrassistenzsystems, mit dem Tesla ihre Fahrzeuge serienmäßig ausstattet, als "Autopilot" an sowie die Bewerbung einzelner separat buchbarer Komponenten unter der Überschrift "Volles Potenzial für autonomes Fahren".
Mehr lesen