USA: Tesla wegen falscher Versprechen bei Fahrassistenz-Software verklagt

Der Elektroautobauer Tesla hat weiteren rechtlichen Ärger wegen seiner unter Namen wie "Autopilot" und "Full Self-Driving" vermarkteten Fahrassistenzprogramme. Eine US-Kanzlei reichte nun Klage im Auftrag eines Tesla-Besitzers ein, der dem Unternehmen von Tech-Milliardär Elon Musk irreführende Werbeversprechen vorwirft. Tesla habe die Öffentlichkeit beim Bewerben der Programme getäuscht, heißt es in der Klage. Eine Stellungnahme von Tesla dazu lag zunächst nicht vor.

Volle Funktionsfähigkeit selbstfahrender Autos versprochen?

Tesla habe seit 2016 suggeriert, dass seine Technologien für selbstfahrende Autos schon voll funktionsfähig seien oder kurz davor stünden. Doch tatsächlich sei die Software noch unausgereift und unsicher. Die Versprechen hätten sich "wieder und wieder als falsch herausgestellt". Kunden, die Updates der Programme erhielten, seien quasi als "ungelernte Test-Ingenieure" unterwegs.

Bezeichnungen wie "Autopilot" und "Full Self-Driving" verwendet

Tesla-Chef Musk betont stets, dass die Software seiner Firma das Fahren sicherer mache und Unfälle zu vermeiden helfe. Tesla weist die Kunden darauf hin, dass es sich um Assistenzsysteme handelt und Fahrer jederzeit die Hände am Lenkrad behalten und bereit sein müssen, die Kontrolle über das Fahrzeug zu übernehmen. Dennoch sind die Programme umstritten - auch weil Bezeichnungen wie "Autopilot" und "Full Self-Driving" nach vollständig autonomem Fahren klingen.

Kunden ließen sich zu waghalsigen Aktionen hinreißen

Im August klagte bereits Kaliforniens Verkehrsbehörde wegen falscher Werbeversprechen bei Teslas Fahrassistenz-Software gegen den Autobauer. Fest steht, dass sich Kunden in der Vergangenheit immer wieder zu waghalsigen Aktionen hinreißen ließen. Im Internet kursieren etliche Videos von riskanten Manövern, bei denen sich Fahrer voll auf die Programme verlassen. Im Juni weitete die US-Verkehrsbehörde eine "Autopilot"-Untersuchung nach einer Reihe von Auffahrunfällen aus.

Redaktion beck-aktuell, 15. September 2022 (dpa).