Tesla-Ladestationen dürfen vorerst weiterbetrieben werden

Der Elektroautobauer Tesla darf seine Ladestationen in Deutschland zunächst weiter betreiben. Das Landgericht Frankfurt am Main wies einen Eilantrag des Münchner Unternehmens Wirelane gegen die Aufstellung und Weitergabe der Geräte zurück, wie eine Justizsprecherin gestern mitteilte. Die Wirelane GmbH, die selbst Ladesäulen aufstellt, hatte insbesondere moniert, die sogenannten Tesla-Supercharger seien nicht geeicht. Der Kunde erfahre so nicht, wieviel Strom er beispielsweise in seinem Urlaubshotel erhalten hat. Die Hotels nähmen dafür häufig eine Pauschale.

LG verneint Eilbedürftigkeit wegen zu langen Zuwartens Wirelanes

Das Gericht sah keinen Bedarf für eine Eilentscheidung, weil Wirelane spätestens Mitte 2021 über einen Presseartikel von dem Umstand erfahren habe, dass die Tesla-Stationen nicht geeicht sind. Bis zum Antrag seien rund eineinhalb Jahre vergangen, was deutlich gegen die Eilbedürftigkeit spreche. Für möglicherweise fehlende Preisangaben an gewerblichen Ladestationen seien die Aufsteller und nicht Tesla verantwortlich. Wirelane muss nun auch die Kosten des Verfahrens mit einem Streitwert von 100.000 Euro tragen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

LG Frankfurt a. M. -

Redaktion beck-aktuell, Gitta Kharraz, 1. Februar 2023 (dpa).