Freitag, 13.1.2023
Per Telefax übermittelte Klage unzulässig

Eine Klage, die ein Rechtsanwalt per Telefax an das Gericht übermittelt, ist nicht wirksam erhoben. Dies hat das Finanzgericht Düsseldorf klargestellt. Die Einreichung der Klageschrift als elektronisches Dokument sei für Anwälte zwingend (§ 52d FGO). Ferner seien in der Rechtsbehelfsbelehrung Angaben über die Form nicht zwingend notwendig, aber jedenfalls ausreichend, wenn der Gesetzeswortlaut über die Form des Rechtsbehelfs wiedergegeben werde.

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Donnerstag, 15.9.2022
Im Jahr 2022 per Telefax erhobene Anhörungsrüge ist unzulässig

Seit dem 01.01.2022 sind Rechtsanwälte verpflichtet, Schriftsätze sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen ausschließlich elektronisch an die Justiz zu übermitteln. Der Bundesfinanzhof hat in einem Fall, in dem eine Anhörungsrüge lediglich mittels Telefaxes übermittelt worden war, die Rügeerhebung wegen Verletzung der Finanzgerichtsordnung für unwirksam erklärt. Ein Telefax sei kein elektronisches Dokument, so das Gericht.

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Mittwoch, 16.3.2022
Anwalt muss Antrag auf Aussetzung der Vollziehung elektronisch übermitteln

Ein von einem Rechtsanwalt lediglich per Telefax eingereichter Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ist unzulässig. Das hat das Finanzgericht Münster entschieden und einen solchen Antrag abgelehnt. Denn ein Antrag per Telefax genüge nicht der elektronischen Form, die seit dem 01.01.2022 § 52d Satz 1 FGO vorschreibe.

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Freitag, 17.9.2021
Datenübermittlung per Fax problematisch

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit weist darauf hin, dass Faxversand durch diverse technische Veränderungen informationstechnisch als unsicher einzustufen ist. Im Interesse der Datensicherheit und vor dem Hintergrund der Digitalisierung sollten Verantwortliche daher zeitnah alternative Kommunikationsmittel zum Fax prüfen und implementieren, heißt es in einer Veröffentlichung auf der Behörden-Website.

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Dienstag, 11.5.2021
Telefax ist nicht datenschutzkonform

Für die Übertragung besonderer Kategorien personenbezogener Daten gemäß Art. 9 Abs. 1 DS-GVO ist die Nutzung von Fax-Diensten unzulässig. Dies stellt die Bremer Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Imke Sommer klar. Zwar habe ein Telefax noch vor einigen Jahren als relativ sichere Methode gegolten, um auch sensible personenbezogene Daten zu übertragen. Diese Situation habe sich aber grundlegend geändert. Denn sowohl bei den Endgeräten als auch den Transportwegen habe es weitreichende Änderungen gegeben. 

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