Die Deutsche Bahn wendet das Tarifeinheitsgesetz bei den eigenen Betrieben zurecht an. Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) ist am Dienstag mit einer Klage gegen die Anwendung vor dem Arbeitsgericht Berlin gescheitert. Das Gesetz sieht vor, dass bei zwei Gewerkschaften in einem Betrieb nur die Tarifregelungen der größeren Arbeitnehmervertretung angewendet werden. Bei der Deutschen Bahn konkurriert die GDL mit der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG).
Mehr lesenDie Gewerkschaft Deutscher Lokführer (GDL) ist mit einem Eilantrag gescheitert, mit dem sie erreichen wollte, dass Bahnunternehmen ihre Tarifverträge anwenden und nicht die der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EGV). Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg verneinte bereits die Eilbedürftigkeit des Begehrens. Denn das Arbeitsgericht Berlin werde in Kürze in der Hauptsache verhandeln.
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