Montag, 21.9.2020
Tabakwerbeverbot wird erweitert

Der Bundesrat hat weiteren Einschränkungen für Tabakwerbung, die der Bundestag am 02.07.2020 beschlossen hatte, zugestimmt. Vor Kinofilmen, bei denen Kinder und Jugendliche anwesend seien können, ist Tabakwerbung künftig generell verboten. Die bisherige zeitliche Beschränkung auf Filme nach 18 Uhr wird abgeschafft. Damit ist Kinowerbung für Tabakwaren oder ähnliche Produkte nur noch bei Filmen ohne Jugendfreigabe möglich.

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