Mittwoch, 9.2.2022
Wirksamer Verwaltungskosteneinbehalt bei Studienkredit

Die in einen zinsfreien Studiendarlehensvertrag einbezogene Klausel über einen laufzeitunabhängigen "Verwaltungskosteneinbehalt" unterliegt der richterlichen Inhaltskontrolle. Sie benachteiligt den Darlehensnehmer laut Bundesgerichtshof aber nicht unangemessen, wenn der Kredit der Förderung bildungspolitischer Ziele oder der Unterstützung hilfsbedürftiger Studenten dient. Die Darlehenskasse verfolge damit ausschließlich gemeinnützige Zwecke ohne jegliches Gewinnstreben.

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