Donnerstag, 18.4.2024
Wer wegen Gewalttaten im Straßenverkehr verurteilt wird und neben einer Geldstrafe "nur" ein Fahrverbot erhält, ist dennoch nicht sicher vor der Fahrerlaubnisbehörde. Die kann die Erlaubnis trotzdem entziehen, wenn das Urteil keine Aussage über die Fahreignung trifft, so der VGH München. Mehr lesen