Montag, 25.5.2020
Abgeordneter hat kein Einsichtsrecht in strafrechtliche Ermittlungsakten

Das Akteneinsichtsrecht für Abgeordnete aus Art. 45 Abs. 2 Satz 1 der Berliner Verfassung bezieht sich nicht auf strafrechtliche Ermittlungsakten. Amts- und Staatsanwaltschaft seien keine Verwaltung im Sinn dieser Vorschrift, stellte der Verfassungsgerichtshof Berlin mit Beschluss vom 20.05.2020 klar. Damit war der Organstreitantrag des Mitglieds des Abgeordnetenhauses Marcel Luthe erfolglos.

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