Freitag, 11.3.2022
Keine Strafaussetzung für Miliz-Kommandant

Distanziert sich der ehemalige Kommandant einer militanten islamistischen Kampfgruppe nicht glaubhaft von seiner Rolle im syrischen Bürgerkrieg, kann keine positive Kriminalprognose gestellt werden. Aus Sicht des Bundesgerichtshofs verbessert die Einlassung, er habe sich den Islamisten nur zur Suche nach Alliierten und Geldgebern angeschlossen, seine Lage nicht: Es sei nicht besser, Anschläge aus persönlichem Gewinnstreben zu begehen.

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