Mittwoch, 9.2.2022
Erfolglose Wahlprüfungsbeschwerde zur Bundestagswahl 2017

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Wahlprüfungsbeschwerde zur Bundestagswahl 2017 zurückgewiesen. Eine Wählerin hatte ihre Stimme einem Kandidaten gegeben, für den das Wahlergebnis dann aber in ihrem Stimmbezirk null Stimmen feststellte. Die Zurückweisung des Wahleinspruchs halte der Prüfung stand, so das BVerfG. Der Wahlprüfungsausschuss habe auf eine Nachzählung der Stimmen gemäß § 5 Abs. 3 Satz 2 WahlPrüfG verzichten dürfen. Die Regelung sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Ein einzelner Zählfehler allein begründe keine ausnahmsweise bestehende erweiterte Aufklärungspflicht.

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