Mittwoch, 9.2.2022
Erfolglose Wahlprüfungsbeschwerde zur Bundestagswahl 2017

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Wahlprüfungsbeschwerde zur Bundestagswahl 2017 zurückgewiesen. Eine Wählerin hatte ihre Stimme einem Kandidaten gegeben, für den das Wahlergebnis dann aber in ihrem Stimmbezirk null Stimmen feststellte. Die Zurückweisung des Wahleinspruchs halte der Prüfung stand, so das BVerfG. Der Wahlprüfungsausschuss habe auf eine Nachzählung der Stimmen gemäß § 5 Abs. 3 Satz 2 WahlPrüfG verzichten dürfen. Die Regelung sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Ein einzelner Zählfehler allein begründe keine ausnahmsweise bestehende erweiterte Aufklärungspflicht.

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Mittwoch, 6.5.2020
BGH hebt Verurteilung ehemaliger AfD-Vorsitzender Petry wegen fahrlässigen Falscheids auf

Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung der ehemaligen AfD-Vorsitzenden Frauke Petry wegen fahrlässigen Falscheids aufgehoben. Dies geht aus einem Beschluss vom 14.04.2020 hervor. Das Landgericht Dresden hatte Petry nach § 161 Abs. 1 StGB zu einer Geldstrafe verurteilt. Ihr wurde vorgeworfen, im Wahlprüfungsverfahren um die Wahl zum Sächsischen Landtag 2014 falsch ausgesagt zu haben. Mit der Aufhebung des Urteils hat der BGH die Angeklagte freigesprochen (§ 354 Abs. 1 StPO), da weitergehende, einen Schuldspruch tragende Feststellungen durch ein neues Tatgericht auszuschließen seien. Die Sache ist damit rechtskräftig abgeschlossen (Az.: 5 StR 424/19).

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