Der Zinssatz bei Steuernachzahlungen und -erstattungen gemäß § 233a AO soll in Zukunft pro Jahr 1,8% (0,15% pro Monat) statt 6% betragen. Die Bundesregierung hat ihren Gesetzentwurf dazu in den Bundestag eingebracht, wie der parlamentarische Pressedienst heute mitteilte. Die Neuregelung dient der Umsetzung einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2021 (BeckRS 2021, 22358).
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