EU-Kommission legt Berufung gegen Apple-Urteil ein

Der Streit um die Steuernachzahlung von 13 Milliarden Euro von Apple in Irland geht vor das oberste Gericht der Europäischen Union. Die EU-Kommission kündigte wie erwartet an, gegen das Urteil des EuG von Juli 2020 Berufung einzulegen. Die Entscheidung werfe wichtige rechtliche Fragen zur Anwendung der Vorschriften für staatliche Beihilfen auf, zudem habe das Urteil laut Kommission "eine Reihe von Rechtsfehlern".

EuG: Kein Nachweis verbotener staatlicher Beihilfe

Im Juli 2020 hatte das EuG die Nachforderung der EU-Kommission aus dem Jahr 2016 für nichtig erklärt. Die Kommission habe nicht nachweisen können, dass die Steuervereinbarungen von Apple in Irland aus den Jahren 1991 und 2007 eine verbotene staatliche Beihilfe darstellten. Es war ein schmerzhafter Rückschlag für die Brüsseler Behörde und EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager persönlich.

 EU hatte Milliardensumme verlangt

Vestager betonte nun: "Für die Kommission hat es weiterhin höchste Priorität sicherzustellen, dass alle großen und kleinen Unternehmen ihren gerechten Anteil an Steuern zahlen." Die EU-Staaten seien zwar für ihre Steuergesetze zuständig. Aber: "Wenn die Mitgliedstaaten bestimmten multinationalen Unternehmen Steuervorteile gewähren, die ihren Konkurrenten nicht zur Verfügung stehen, beeinträchtigt dies den fairen Wettbewerb in der Europäischen Union unter Verstoß gegen die Vorschriften für staatliche Beihilfen", betonte Vestager. Deshalb müsse die Kommission alle zur Verfügung stehenden Mittel einsetzen. Vestager hatte Apple im August 2016 aufgefordert, die Milliardensumme in Irland nachzuzahlen, weil das Land dem Konzern eine unzulässige Sonderbehandlung bei den Steuerkonditionen gewährt habe. Irland und Apple wehrten sich dagegen.

Irische Tochterfirmen von Apple

Die Schlüsselfrage in dem Verfahren war, welcher Anteil des in Irland angesammelten Geldes in dem Land hätte versteuert werden müssen. Der iPhone-Konzern hatte vor dem EuG betont, dass die Erträge der zwei irischen Tochterfirmen, um die es geht, vor allem in den USA zu versteuern gewesen seien. Deshalb sah sich Apple doppelt zur Kasse gebeten. Der Kommission gelang es auch nicht, das Gericht davon zu überzeugen, dass Apple in Irland Sonderkonditionen bekam, die für andere Unternehmen nicht verfügbar waren.

Apple bleibt zuversichtlich

Apple gab sich zuversichtlich, dass der EuGH das Urteil bestätigt. "Das Gericht der EU hat die Entscheidung der Europäischen Kommission im Juli kategorisch für nichtig erklärt, und die Fakten haben sich seither nicht geändert", betonte der iPhone-Konzern. Die Berufung "wird jedoch nichts an den faktischen Schlüssen des Gerichts der EU ändern, die gezeigt haben, dass wir uns in Irland immer an das Gesetz gehalten haben, so wie wir das überall tun, wo wir tätig sind".

Redaktion beck-aktuell, 25. September 2020 (dpa).