Die Einsichtnahme in Steuerakten ist laut BFH nach durchgeführtem Besteuerungsverfahren ausgeschlossen, wenn der Steuerpflichtige nur steuerverfahrensfremde Zwecke wie die Prüfung eines Schadenersatzanspruchs gegen seinen Steuerberater verfolgt. Ein Auskunftsanspruch nach DS-GVO besteht zwar, der wird aber wohl nicht weiterhelfen.
Mehr lesenEin Steuerberater hat Mandantenunterlagen an die falsche Adresse geschickt. Nach einer EuGH-Entscheidung droht ihm nun eine Schadensersatz-Zahlung wegen eines DS-GVO-Verstoßes.
Mehr lesenDer BFH hat weitere Klarheit in Bezug auf die rechtlichen Rahmenbedingungen der Steuerberaterprüfung geschaffen. Insbesondere ging es in seiner Entscheidung um die Anonymität der Prüflinge und den korrekten Ablauf eines "Überdenkens" der Bewertung durch Erst- und Zweitprüfer.
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