Dienstag, 8.12.2020
Stationsentgelte: Ersatzansprüche bei Preishöhenmissbrauch

Eine Tochtergesellschaft der Deutsche Bahn AG ist als marktbeherrschendes Unternehmen verpflichtet, nachvollziehbare und diskriminierungsfreie Stationsnutzungsentgelte zu erheben. Sie darf nicht grundlos unterschiedliche Preise für vergleichbare Leistungen fordern und damit Wettbewerber benachteiligen, wie der Bundesgerichtshof in einer ausführlichen Entscheidung herausgearbeitet hat.

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