Die Europäische Kommission hat grünes Licht für Beihilfen an die Deutsche Bahn AG über 215 Millionen Euro gegeben. Die Deutsche Bahn und deren Tochtergesellschaften DB Netz AG, DB Energie GmbH und DB Station & Service AG sollen damit für Verluste entschädigt werden, die den Unternehmen im Frühjahr 2020 aufgrund der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden Beschränkungen entstanden sind.
Mehr lesenDie Bahn darf von ihrer Kundschaft nicht verlangen, bei der Nutzung von Angeboten zwingend zwischen einer Anrede als "Herr" oder "Frau" zu wählen, da dies eine unzulässige Diskriminierung von Personen mit nicht-binärer Geschlechtszugehörigkeit darstellt. Für Online-Buchungen gelte eine Übergangsfrist bis Jahresende, andere Angebote muss die Bahn sofort umstellen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sprach zudem eine Entschädigung von 1.000 Euro zu.
Mehr lesenEine Tochtergesellschaft der Deutsche Bahn AG ist als marktbeherrschendes Unternehmen verpflichtet, nachvollziehbare und diskriminierungsfreie Stationsnutzungsentgelte zu erheben. Sie darf nicht grundlos unterschiedliche Preise für vergleichbare Leistungen fordern und damit Wettbewerber benachteiligen, wie der Bundesgerichtshof in einer ausführlichen Entscheidung herausgearbeitet hat.
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