Montag, 15.5.2023
Sprachtest-Anbieter muss Prüfungsunterlagen nicht herausgeben

Ein Sprachtest-Anbieter ist nicht zur Herausgabe einer Kopie von Prüfungsunterlagen an einen Prüfling verpflichtet, wenn dem der Schutz von Geschäftsgeheimnissen entgegensteht. Dies hat das Amtsgericht Frankfurt am Main im Fall eines mit erheblichem wirtschaftlichem Aufwand entwickelten Tests, der auch in Einbürgerungsverfahren verwendet wird, entschieden und einen Herausgabeanspruch aus der DS-GVO verneint.

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