Montag, 15.5.2023
Sprachtest-Anbieter muss Prüfungsunterlagen nicht herausgeben

Ein Sprachtest-Anbieter ist nicht zur Herausgabe einer Kopie von Prüfungsunterlagen an einen Prüfling verpflichtet, wenn dem der Schutz von Geschäftsgeheimnissen entgegensteht. Dies hat das Amtsgericht Frankfurt am Main im Fall eines mit erheblichem wirtschaftlichem Aufwand entwickelten Tests, der auch in Einbürgerungsverfahren verwendet wird, entschieden und einen Herausgabeanspruch aus der DS-GVO verneint.

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Donnerstag, 4.5.2023
DS-GVO-Verstoß allein begründet keinen Schadensersatzanspruch

Der bloße Verstoß gegen die DS-GVO begründet keinen Schadenersatzanspruch. Dies hat der Europäische Gerichtshof klargestellt. Erforderlich sei neben dem Verstoß ein immaterieller Schaden und ein Kausalzusammenhang zwischen Verstoß und Schaden. Der Schadenersatzanspruch hänge aber nicht davon ab, dass der entstandene immaterielle Schaden eine gewisse Erheblichkeit erreicht, so der EuGH in einem Fall aus Österreich.

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