"Mit dem heutigen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ist eine Chance vertan zu bestätigen, dass das generische Maskulinum nicht nur sprachlich, sondern auch rechtlich diskriminierend ist“, kommentierte die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes (djb) Maria Wersig einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Die Richter hatten eine Verfassungsbeschwerde zur Verwendung geschlechtergerechter Sprache in Sparkassenvordrucken nicht zur Entscheidung angenommen.
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