Freitag, 14.10.2022
Sozialwahlen in landwirtschaftlicher Sozialversicherung gültig
Die Sozialwahlen zur Vertreterversammlung in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung im Jahr 2017 sind fehlerfrei ausschließlich in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung durchgeführt worden. Sie seien deshalb gültig und nicht zu wiederholen, hat das Bundessozialgericht gestern entschieden. Mehr lesen
Donnerstag, 17.2.2022
Sozialwahlen 2017 in landwirtschaftlicher Sozialversicherung ungültig

Das Landessozialgericht Hessen hat die Sozialwahlen 2017 in der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) für ungültig erklärt. Bezieher einer Altersrente der Altersversicherung der Landwirte seien zu Unrecht von den Wahlen ausgeschlossen worden. Das LSG hat in den drei Verfahren jeweils die Revision zugelassen.

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