Donnerstag, 17.2.2022
Sozialwahlen 2017 in landwirtschaftlicher Sozialversicherung ungültig

Das Landessozialgericht Hessen hat die Sozialwahlen 2017 in der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) für ungültig erklärt. Bezieher einer Altersrente der Altersversicherung der Landwirte seien zu Unrecht von den Wahlen ausgeschlossen worden. Das LSG hat in den drei Verfahren jeweils die Revision zugelassen.

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