Dienstag, 23.4.2024
Sozialversicherungspflicht droht: Jubiläumsfeiern besser schnell pauschal versteuern

Aufwendungen von mehr als 110 Euro je Beschäftigten für eine betriebliche Jubiläumsfeier sind als geldwerter Vorteil in der Sozialversicherung beitragspflichtig, wenn sie nicht mit der Entgeltabrechnung, sondern erst erheblich später pauschal versteuert werden. Dies hat das BSG am Dienstag entschieden.

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Montag, 5.2.2024
Nur ein Minijob neben Hauptbeschäftigung pauschal versicherbar

Ist ein Arbeitnehmer neben seiner versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung geringfügig beschäftigt, ist jeder weitere Minijob, den er aufnimmt, voll versicherungspflichtig. Das hat das LSG Nordrhein-Westfalen entschieden. Es betont, dass der Arbeitgeber für die richtige Meldung verantwortlich ist.

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