Für die Frage, ob an den von einem sozialen Netzwerk benannten inländischen Zustellungsbevollmächtigten zugestellt werden kann, kommt es maßgeblich darauf an, aus welchem Grund der Anbieter die Löschung von Inhalten oder die Sperrung von Konten veranlasst hat oder veranlassen soll. Laut Bundesgerichtshof ist Anknüpfungspunkt die Annahme rechtswidriger Inhalte im Sinne des § 1 Abs. 3 NetzDG.
Mehr lesenDie Bundespolizei darf die Einstellung eines Bewerbers ablehnen, wenn seine Posts und Likes in sozialen Netzwerken Zweifel an der charakterlichen Eignung begründen. Dies hat das Verwaltungsgericht Aachen mit Beschluss vom Donnerstag klargestellt. Das "Like" für ein Bild homophoben Inhalts zeige, dass dem Antragsteller die nötige Toleranz und Neutralität fehle. Die Behörde sei an die bereits erteilte Einstellungszusage nicht mehr gebunden.
Mehr lesenJugendliche wollen weniger Markt- und Datenmacht der Anbieter sozialer Netzwerke und wünschen sich mehr Einfluss und Kontrolle der Zivilgesellschaft. Dies ergibt sich aus den neuen Leitlinien für jugendgerechte soziale Netzwerke, die im Rahmen eines vom Deutschen Bundesjugendring (DBJR) unterstützen Projekts von Jugendlichen erarbeitet wurden. Die Leitlinien wurden heute dem Bundesjustizministerium übergeben.
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