Eine Bewilligung von Sonntagsarbeit muss so bestimmt sein, dass dem Arbeitgeber die Entscheidung, an welchen Sonntagen gearbeitet werden darf, nicht selbst überlassen wird. Außerdem entschied das VG Osnabrück, dass zuvor die Wochenarbeitszeit weitgehend ausgenutzt worden sein muss, das gelte auch für Nachtzeiten.
Ein Möbelvertrieb, der seine Produkte ausschließlich im Internet anbietet, darf in Deutschland Arbeitnehmer nicht an Sonn- und Feiertagen im Telefon-Kundenservice beschäftigen. In Anbetracht einer fehlenden Ausnutzung der zulässigen Betriebszeit und dem Umstand, dass telefonische Auskünfte nur an Werktagen ausreichten, sei keine Ausnahme gerechtfertigt, entschied das Verwaltungsgericht Berlin.
Mehr lesenDas Bundesverwaltungsgericht hat am 27.01.2021 in der Revisionsinstanz bestätigt, dass die Bewilligung von Sonntagsarbeit für zwei Versandlager von Amazon im Advent 2015 rechtswidrig war. Die Ausnahmegenehmigung des Landes Nordrhein-Westfalen hätte nicht erteilt werden dürfen, weil Amazon die Bedarfslage für Sonntagsarbeit durch Lieferversprechen selbst geschaffen habe.
Mehr lesenSonn- und Feiertagsarbeit in Brauereien, Betrieben zur Herstellung von alkoholfreien Getränken, Schaumwein, Betrieben des Großhandels mit Erzeugnissen dieser Betriebe sowie in Fabriken zur Herstellung von Roh- und Speiseeis ist grundsätzlich unzulässig. Der Verwaltungsgerichtshof Hessen hat entgegenstehende Ausnahmeregelungen in der Bedarfsgewerbeverordnung auf einen Normenkontrollantrag hin für unwirksam erklärt.
Mehr lesenDie Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens ist an Verwaltungsverfahren zur Bewilligung von Sonntagsarbeit in Callcentern zu beteiligen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 06.05.2020 entschieden. Die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes seien gegenüber Religionsgemeinschaften drittschützend, heißt es in der Begründung des Gerichts. Die Kirche könne sich auf die Religionsfreiheit berufen (Az.: 8 C 5.19).
Mehr lesen