Mittwoch, 14.12.2022
Restvergütung nach vorzeitiger Kündigung bei nicht abgeschlossener Planungsgrundlage

Bei einer vorzeitigen Kündigung eines Architekten- oder Ingenieurvertrags durch einen Besteller, dem bei Fortführung des Vertrags ein Sonderkündigungsrecht zugestanden hätte, werden grundsätzlich keine Leistungen vergütet, die erst nach einer möglichen Sonderkündigung angefallen wären. Andernfalls würde der Unternehmer laut Bundesgerichtshof Vorteile ziehen, die gesetzlich nicht geschuldet sind. 

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