Mittwoch, 14.12.2022
Restvergütung nach vorzeitiger Kündigung bei nicht abgeschlossener Planungsgrundlage

Bei einer vorzeitigen Kündigung eines Architekten- oder Ingenieurvertrags durch einen Besteller, dem bei Fortführung des Vertrags ein Sonderkündigungsrecht zugestanden hätte, werden grundsätzlich keine Leistungen vergütet, die erst nach einer möglichen Sonderkündigung angefallen wären. Andernfalls würde der Unternehmer laut Bundesgerichtshof Vorteile ziehen, die gesetzlich nicht geschuldet sind. 

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Mittwoch, 16.9.2020
Neue Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

Die Bundesregierung hat am 16.09.2020 eine Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) beschlossen. Damit setzt sie ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs um, der die verbindlichen Mindest- und Höchsthonorare der HOAI für unvereinbar mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie erklärt hatte (BeckRS 2019, 13028).

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Mittwoch, 2.9.2020
Mindest- und Höchstsätze der HOAI werden gestrichen

Honorare für Ingenieure und Architekten werden künftig frei vereinbar sein. Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) soll entsprechend keine Mindest- und Höchsthonorarsätze mehr enthalten. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor. Umgesetzt werden soll damit ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes, das die bisherigen Vorgaben moniert hatte. Außerdem werden Vergaberegeln an die Corona-Erfahrungen angepasst.

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