Donnerstag, 19.5.2022
Wirksame Massenentlassungsanzeige trotz Fehlens von Soll-Angaben

Das Fehlen der sogenannter Soll-Angaben nach § 17 Abs. 3 Satz 5 KSchG – wie Geschlecht und Alter der von einer Kündigung Betroffenen – führt für sich genommen nicht zur Unwirksamkeit einer Massenentlassungsanzeige des Arbeitgebers gegenüber der Agentur für Arbeit. Dies geht aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts hervor. Wegen noch erforderlicher weiterer Feststellungen in der Sache hat das BAG die Sache zurückverwiesen. 

Mehr lesen