Das vom Bundesarbeitsgericht entwickelte Sanktionssystem für Fehler im Massenentlassungsanzeigeverfahren gemäß § 17 Abs. 1 KschG steht möglicherweise nicht im Einklang mit der Systematik des Massenentlassungsschutzes, wie er durch die Massenentlassungsrichtlinie (MERL) vermittelt wird, und könnte darum unverhältnismäßig sein. Das BAG hat deshalb einen Rechtsstreit ausgesetzt.
Mehr lesenDas Fehlen der sogenannter Soll-Angaben nach § 17 Abs. 3 Satz 5 KSchG – wie Geschlecht und Alter der von einer Kündigung Betroffenen – führt für sich genommen nicht zur Unwirksamkeit einer Massenentlassungsanzeige des Arbeitgebers gegenüber der Agentur für Arbeit. Dies geht aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts hervor. Wegen noch erforderlicher weiterer Feststellungen in der Sache hat das BAG die Sache zurückverwiesen.
Mehr lesenDas Bundesarbeitsgericht hat dem Gerichtshof der Europäischen Union im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens die Frage vorgelegt, welche Sanktion ein Verstoß gegen die Informationspflicht des Arbeitsgebers gegenüber der Agentur für Arbeit im Rahmen von anzeigepflichtigen Massenentlassungen nach sich zieht. Der klagende Mitarbeiter hatte sich gegenüber dem Insolvenzverwalter wegen der unterbliebenen Mitteilung auf die Unwirksamkeit seiner Kündigung berufen.
Mehr lesenDie Anzeigepflicht gegenüber der Agentur für Arbeit nach § 17 KSchG besteht laut Landesarbeitsgericht Düsseldorf auch bei krankheitsbedingten Massenentlassungen. Das LAG schließt dies daraus, dass der Gesetzgeber die ausdrückliche Anregung im Gesetzgebungsverfahren, personen- und verhaltensbedingte Entlassungen von der Anzeigepflicht auszunehmen, nicht aufgegriffen habe.
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