Geht von einer Photovoltaikanlage eine solche Blendwirkung auf das benachbarte Wohnhausgrundstück aus, dass dessen Nutzung wesentlich beeinträchtigt ist, hat der Nachbar einen Anspruch auf Beseitigung dieser Störung. Das hat das Landgericht Frankenthal entschieden und ein Ehepaar dazu verurteilt, die auf dem Dach ihres Wohnhauses errichtete Photovoltaikanlage durch geeignete Maßnahmen entsprechend auszurichten.
Mehr lesenEin Grundstückseigentümer kann nur dann gegen störende Lichtreflexionen einer Solaranlage auf dem Dach des Nachbarn vorgehen, wenn er dadurch "wesentlich" beeinträchtigt ist. Das hat das Oberlandesgericht Braunschweig entschieden. Dabei sei auf das Empfinden eines "verständigen Durchschnittsmenschen" abzustellen. Seien die Reflexionen - wie im entschiedenen Fall - an nur 60 Tagen und für weniger als 20 Stunden pro Jahr wahrnerhmbar, liege jedenfalls keine wesentliche Beeinträchtigung vor.
Mehr lesenDie abgemilderten Sanktionen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2017) gelten auch dann bei Verstößen gegen Meldepflichten, wenn der Betreiber die Photovoltaik-Anlage vor dem 01.08.2014 in Betrieb genommenen hat. Die rückwirkende Anwendung dieser Regelung ist mit dem verfassungsrechtlichen Rückwirkungsverbot vereinbar, so der Bundesgerichtshof. Die Normadressaten würden dadurch nicht belastet.
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