Dienstag, 21.11.2023
Dieselfälle: Nichtaufspielen eines Software-Updates kann Differenzschaden mindern

Hat der Käufer eines Kfz mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung einen Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens, so kann sich dieser mindern, wenn der Käufer es unterlassen hat, ein Software-Update aufzuspielen, das sein Fahrzeug aufgewertet hätte. Dies hat der BGH entschieden. 

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Mittwoch, 24.5.2023
Verpflichtung zu Software-Update bei Opel-Pkws rechtens

Die vom Kraftfahrt-Bundesamt gegenüber der Opel Automobile GmbH angeordnete Verpflichtung, vier Opel-Modelle mit Dieselmotoren mit einem verbesserten Motorsteuersoftware umzurüsten, ist rechtmäßig. Das hat das Verwaltungsgericht Schleswig gestern entschieden. Betroffen sind dem Gericht zufolge die vor dem Jahr 2017 produzierten Modelle des Opel Zafira 1.6 CDTi, Opel Zafira 2.0 CDTi, Opel Cascada 2.0 CDTi und Opel Insignia 2.0 CDTi (Euro 6b).

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Donnerstag, 11.3.2021
Kein Arglistvorwurf gegen VW mehr bei Pkw-Kauf nach Bekanntwerden des "Dieselskandals"

Der Käufer eines gebrauchten VW-Diesels, der sein Fahrzeug erst nach Bekanntwerden des Abgasskandals gekauft hat, hat laut Bundesgerichtshof keinen Schadensersatzanspruch gegen den Hersteller. Der dafür notwendige Arglistvorwurf greife dann nicht mehr, selbst wenn das aufgespielte Software-Update zu erhöhtem Kraftstoffverbrauch und Verschleiß führe oder ein sogenanntes "Thermofenster" enthalte.

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