Donnerstag, 14.7.2022
Unionsgesetzgeber entscheidet über Sitz von Arzneimittelagentur und Arbeitsbehörde

Die Zuständigkeit für die Entscheidung über den Sitz der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) und der neu geschaffenen Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) liegt beim Unionsgesetzgeber und nicht bei den Mitgliedstaaten. Dies stellt der Europäische Gerichtshof klar. Die Beschlüsse der Vertreter der Mitgliedstaaten zur Bestimmung der beiden neuen Sitze seien politische Handlungen ohne verbindliche Rechtswirkungen. Daher könnten sie nicht Gegenstand einer Nichtigkeitsklage sein.

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