Die Zuständigkeit für die Entscheidung über den Sitz der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) und der neu geschaffenen Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) liegt beim Unionsgesetzgeber und nicht bei den Mitgliedstaaten. Dies stellt der Europäische Gerichtshof klar. Die Beschlüsse der Vertreter der Mitgliedstaaten zur Bestimmung der beiden neuen Sitze seien politische Handlungen ohne verbindliche Rechtswirkungen. Daher könnten sie nicht Gegenstand einer Nichtigkeitsklage sein.
Mehr lesenIm Kampf gegen Geldwäsche will die EU-Kommission nicht nur eine Bargeldobergrenze einführen, sondern auch eine neue Überwachungsbehörde aufbauen. Dokumenten zufolge, die der dpa vorliegen, soll die "Anti-Money Laundering Authority (AMLA)" bei Verstößen gegen EU-Regeln sogar eigenständig Finanzsanktionen verhängen können. Zudem ist vorgesehen, dass sie die nationalen Aufsichtsbehörden koordiniert und sie unterstützt.
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