Montag, 25.7.2022
Schmerzensgeld wegen Shisha-Abgabe an Minderjährige

Der Betreiber eines Pubs muss sich so verhalten, dass Körper, Leben und sonstige Rechtsgüter der Gäste nicht verletzt werden. Deswegen macht er sich haftbar, wenn er an Minderjährige ohne Altersüberprüfung eine Shisha abgibt. Auf die Wirksamkeit eines beabsichtigten oder abgeschlossenen Vertrages komme es dabei nicht an, so das Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Die ungeprüfte Abgabe einer Shisha an eine Minderjährige verstoße gegen die Bestimmungen des Jugendschutzes.

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