Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat einen Anspruch auf SGB II-Leistungen für ein duales Bachelor-Studium verneint. Es handele sich um ein dem Grunde nach förderungsfähiges Vollzeitstudium, was zum Leistungsausschluss führe. Ob ein Vollzeitstudium vorliege, sei anhand der Studienordnung der BAföG-Verwaltungsvorschriften zu beurteilen, so das LSG. Gegen das Urteil ist beim Bundessozialgericht die Revision anhängig.
Mehr lesenDas Sozialgericht Berlin hat einer Bulgarin, die ihre selbstständige Arbeit als Prostituierte in Berlin aufgegeben hatte, SGB-II-Leistungen zugesprochen. Laut Gericht besteht ihr Aufenthaltsrecht als Selbstständige und damit auch der Zugang zu SGB-II-Leistungen fort, weil die Ausübung der Prostitution objektiv unzumutbar und ihre Aufgabe daher nicht freiwillig sei.
Mehr lesenDass im Rahmen der Prüfung eines Anspruchs auf SGB-II-Leistungen bei selbst bewohntem Wohneigentum die angemessene Größe von der aktuellen Bewohnerzahl abhängt, ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Eltern ausgezogener Kinder würden nicht diskriminiert, wenn sich dadurch die angemessene Wohnfläche reduziere. Die Vorschrift setze das Bedarfsdeckungsprinzip um, wonach im System der Grundsicherung staatliche Leistungen allgemein nachrangig gewährt werden.
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