Der Bundestag hat die 11. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verabschiedet. In Zukunft kann das Bundeskartellamt nach Sektoruntersuchungen Konzentrationstendenzen stoppen, Marktzugänge erleichtern oder in Extremfällen Unternehmen entflechten. Die Eingriffsinstrumente sollen die Chancen von Wettbewerbern, Start-ups und KMU stärken, teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit.
Mehr lesenDie von der Bundesregierung geplanten Änderungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) werden von Experten unterschiedlich bewertet. Acht Sachverständige diskutierten am Mittwoch in einer öffentlichen Anhörung des Wirtschaftsausschusses. Während eine Mehrheit die Vorteile der Novelle unterstrich, äußerten einige Fachleute Bedenken, dass dem Bundeskartellamt mit der Neuerung zu viele Möglichkeiten der Marktgestaltung eingeräumt würden.
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