Der Bundestag hat die 11. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verabschiedet. In Zukunft kann das Bundeskartellamt nach Sektoruntersuchungen Konzentrationstendenzen stoppen, Marktzugänge erleichtern oder in Extremfällen Unternehmen entflechten. Die Eingriffsinstrumente sollen die Chancen von Wettbewerbern, Start-ups und KMU stärken, teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit.
Mehr lesenDer Wirtschaftsausschuss hat am Mittwoch den Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB-Novelle) und anderer Gesetze in geänderter Fassung angenommen. Zuvor hatte er einen Änderungsantrag der Regierungsfraktionen beschlossen. Die Änderungen beziehen sich unter anderem auf die Maßnahmen zur Sektoruntersuchung. Die abschließende Beratung des Entwurfs im Plenum ist am Donnerstagnachmittag vorgesehen.
Mehr lesenDie von der Bundesregierung geplanten Änderungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) werden von Experten unterschiedlich bewertet. Acht Sachverständige diskutierten am Mittwoch in einer öffentlichen Anhörung des Wirtschaftsausschusses. Während eine Mehrheit die Vorteile der Novelle unterstrich, äußerten einige Fachleute Bedenken, dass dem Bundeskartellamt mit der Neuerung zu viele Möglichkeiten der Marktgestaltung eingeräumt würden.
Mehr lesenDie Bundesregierung hat heute die 11. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) beschlossen. Wie das Bundesjustizministerium mitteilt, soll das sogenannte Wettbewerbsdurchsetzungsgesetz das geltende Recht fortentwickeln und die Befugnisse des Bundeskartellamtes deutlich erweitern. Es handele sich um eine der größten Reformen des Wettbewerbsrechts der letzten Jahrzehnte, so Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne).
Mehr lesenBei einer Anhörung im Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Energie zum Entwurf der Bundesregierung für ein GWB-Digitalisierungsgesetz haben sich die Experten am 25.11.2020 überwiegend lobend geäußert. Dies teilte der parlamentarische Pressedienst mit. Der Entwurf sieht unter anderem eine Verschärfung der Missbrauchsaufsicht für marktmächtige Digitalunternehmen vor.
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