Bundeskabinett beschließt umfassende GWB-Novelle

Die Bundesregierung hat heute die 11. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) beschlossen. Wie das Bundesjustizministerium mitteilt, soll das sogenannte Wettbewerbsdurchsetzungsgesetz das geltende Recht fortentwickeln und die Befugnisse des Bundeskartellamtes deutlich erweitern. Es handele sich um eine der größten Reformen des Wettbewerbsrechts der letzten Jahrzehnte, so Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne).

"Wettbewerbsbehörde mit Biss"

Der Gesetzentwurf wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz vorgelegt und im Austausch mit dem Bundesjustizministerium erarbeitet. "Angesichts der aktuellen Krisen müssen wir die großen Stärken des Wettbewerbs konsequenter nutzen", betonte Habeck. Wettbewerb sei das beste Mittel, um Verbraucherinnen und Verbrauchern vor ungerechtfertigten Preissteigerungen zu schützen. "Wir brauchen eine Wettbewerbsbehörde mit Biss", sagte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). Das Bundeskartellamt sei eine der angesehensten Wettbewerbsbehörden der Welt. Mit der GWB-Novelle werde es noch weiter gestärkt.

Neue Eingriffsinstrumente

Das GWB sei das "wirtschaftliche Grundgesetz" der sozialen Marktwirtschaft, betonte das Bundesjustizministerium. Der am Mittwoch im Kabinett verabschiedete Gesetzentwurf ziele auf eine umfassende Durchsetzung des Wettbewerbsprinzips. Erstens sei ein neues Eingriffsinstrument vorgesehen, mit dem das Bundeskartellamt im Anschluss an eine Sektoruntersuchung festgestellte Störungen des Wettbewerbs abstellen könne. Bisher endeten Sektoruntersuchungen mit einem Bericht des Bundeskartellamts; künftig könne die Behörde verschiedene Maßnahmen anordnen, um festgestellte Störungen des Marktes zu adressieren.

Entflechtung von Unternehmen und Gewinnabschöpfung

Zum Beispiel könnten Marktzugänge erleichtert, Konzentrationstendenzen gestoppt  oder – in Extremfällen – Unternehmen entflochten werden. Vorbild hierfür seien die Marktuntersuchung der Wettbewerbsbehörde des Vereinigten Königreichs (The Competiton and Market Authority  ̶  CMA), die ebenfalls Abhilfemaßnahmen bis hin zu Entflechtungen vornehmen kann.  Zweitens werde im Fall von Kartellrechtsverstößen die Abschöpfung der daraus entstandenen Vorteile für das Kartellamt deutlich erleichtert. Es soll eine bessere Handhabe geben, um kartellrechtswidrig erlangte Gewinne wieder zu entziehen. Drittens schaffe der Gesetzentwurf die rechtlichen Grundlagen dafür, dass das Bundeskartellamt die Europäische Kommission bei der Durchsetzung des Digital Markets Act unterstützen kann, so das Bundesjustizministerium. Zudem werde die private Durchsetzung des Digital Markets Acts erleichtert. Das Wettbewerbsdurchsetzungsgesetz wird nun dem Bundestag und Bundesrat zugeleitet.

Redaktion beck-aktuell, 5. April 2023.