"Wettbewerbsbehörde mit Biss"
Der Gesetzentwurf wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz vorgelegt und im Austausch mit dem Bundesjustizministerium erarbeitet. "Angesichts der aktuellen Krisen müssen wir die großen Stärken des Wettbewerbs konsequenter nutzen", betonte Habeck. Wettbewerb sei das beste Mittel, um Verbraucherinnen und Verbrauchern vor ungerechtfertigten Preissteigerungen zu schützen. "Wir brauchen eine Wettbewerbsbehörde mit Biss", sagte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). Das Bundeskartellamt sei eine der angesehensten Wettbewerbsbehörden der Welt. Mit der GWB-Novelle werde es noch weiter gestärkt.
Neue Eingriffsinstrumente
Das GWB sei das "wirtschaftliche Grundgesetz" der sozialen Marktwirtschaft, betonte das Bundesjustizministerium. Der am Mittwoch im Kabinett verabschiedete Gesetzentwurf ziele auf eine umfassende Durchsetzung des Wettbewerbsprinzips. Erstens sei ein neues Eingriffsinstrument vorgesehen, mit dem das Bundeskartellamt im Anschluss an eine Sektoruntersuchung festgestellte Störungen des Wettbewerbs abstellen könne. Bisher endeten Sektoruntersuchungen mit einem Bericht des Bundeskartellamts; künftig könne die Behörde verschiedene Maßnahmen anordnen, um festgestellte Störungen des Marktes zu adressieren.
Entflechtung von Unternehmen und Gewinnabschöpfung
Zum Beispiel könnten Marktzugänge erleichtert, Konzentrationstendenzen gestoppt oder – in Extremfällen – Unternehmen entflochten werden. Vorbild hierfür seien die Marktuntersuchung der Wettbewerbsbehörde des Vereinigten Königreichs (The Competiton and Market Authority ̶ CMA), die ebenfalls Abhilfemaßnahmen bis hin zu Entflechtungen vornehmen kann. Zweitens werde im Fall von Kartellrechtsverstößen die Abschöpfung der daraus entstandenen Vorteile für das Kartellamt deutlich erleichtert. Es soll eine bessere Handhabe geben, um kartellrechtswidrig erlangte Gewinne wieder zu entziehen. Drittens schaffe der Gesetzentwurf die rechtlichen Grundlagen dafür, dass das Bundeskartellamt die Europäische Kommission bei der Durchsetzung des Digital Markets Act unterstützen kann, so das Bundesjustizministerium. Zudem werde die private Durchsetzung des Digital Markets Acts erleichtert. Das Wettbewerbsdurchsetzungsgesetz wird nun dem Bundestag und Bundesrat zugeleitet.