Zwei Hängebauchschweine dürfen nicht weiter im Garten eines Wohngrundstücks in Recklinghausen gehalten werden. Das hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster als Beschwerdeinstanz in einem Eilverfahren bestätigt. Die Haltung der Schweine sei keine in einem Wohngebiet zulässige Kleintierhaltung, weil diese typischerweise zu Geräusch- und Geruchsbelästigungen führe, die in Wohngebieten nicht üblich seien, so das Gericht.
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