Zwei Hängebauchschweine dürfen nicht weiter im Garten eines Wohngrundstücks in Recklinghausen gehalten werden. Das hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster als Beschwerdeinstanz in einem Eilverfahren bestätigt. Die Haltung der Schweine sei keine in einem Wohngebiet zulässige Kleintierhaltung, weil diese typischerweise zu Geräusch- und Geruchsbelästigungen führe, die in Wohngebieten nicht üblich seien, so das Gericht.
Mehr lesenDie Zwingerhaltung von vier Hunden in einem allgemeinen Wohngebiet ist baurechtlich unzulässig und kann deshalb untersagt werden. Ein solches Vorhaben führe zu einer wesentlichen Störung des Wohnens und widerspreche damit der Eigenart eines allgemeinen Wohngebiets, entschied das Verwaltungsgericht Trier in einem Eilverfahren am 14.12.2021.
Mehr lesenIst ein Gebiet als reines Wohngebiet festgesetzt, kann auch eine nachträgliche Änderung der Baunutzungsverordnung dort keine Zulässigkeit von Ferienwohnungen bewirken. Eine von der Landeshauptstadt Hannover erteilte Genehmigung für die Nutzungsänderung zweier Wohnungen zu Ferien- und Messewohnungen in einem seit 1970 bestehenden reinen Wohngebiet darf daher laut Verwaltungsgericht Hannover vorerst nicht ausgenutzt werden.
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